Kurzgeschichte der Woche

Nachspielzeit

(aus F.Loeb Geschichten die der Fußball schrieb, Benteli Verlag, ISBN 978-7165-1543-3)

Diese Nervenanspannung! Diese Aufregung! Die Nachspielzeit hat es in sich. Hand aufs Herz, versetzen Sie sich in die letztmals erlebte. Hören Sie das Pochen Ihres Herzens? Es schlägt, als wäre es ein Wasserfall im Rückwärtsgang. Oder ein ricochierter Ball. Ein gekonnter Rückzieher hoch siebenundzwanzig. Ja, solche Nachspielzeiten zehren an den Nerven. Oder ist „zerren“ der passendere Ausdruck für die beschriebene Gemütslage? Auch die Verantwortlichen der Stadien leiden unter diesen Zuständen.
Eine Statistik der interkontinentalen Fussballföderation zeigt die Risiken und Nebenwirkungen von Nachspielzeiten auf: Nullkommanullsechs Promille der Zuschauer erleiden Schwächeanfälle in eben dieser verflixten kruxialen Zeit -- ja, es ist ein Kreuz, sie zu tragen, denn, und das darf nicht verschwiegen werden, siebenundfünzigkommazweidrei Prozent der Herzinfarkte erfolgen in solchen Zeitabschnitten, eine Tatsache, die der hohen Politik nicht verborgen bleiben konnte, da die Auswirkungen der Nachspielzeit auf die ohnehin steigenden Gesundheitskosten nicht zu verkennen sind.

Erst kürzlich äußerte sich dazu der Regierungschef in seiner wöchentlichen auf Radiowellen ausgestrahlten Ansprache an sein Volk: Das erkannte Problem müsse rigoros angegangen werden. Es könne nicht sein, dass bei jedem Arzneimittelpräparat in den Beipackungen auf alle Gefahren und Nebenwirkungen hingewiesen werden müsse, um den Verbraucher zu schützen, während man in solchen zwar sportlichen, doch nichtsdestotrotz ebenso gefährlichen und möglicherweise auswirkungsreicheren Situationen wie einer Nachspielzeit untätig oder auch nur abwartend verharre. Die Verantwortung der Regierenden sei in aller Deutlichkeit wahrzunehmen, und dementsprechende Verordnungen seien umgehend zu erlassen, dozierte er mit fester Stimme.

So gelten denn seit Beginn der Herbstmonate verschärfte Bestimmungen in unserer Fussballwelt. Gesetzlich festgelegt wurde neuerdings, auf den Eintrittskarten auf mögliche Nebenwirkungen des Spiels hinzuweisen:
AUFREGUNG KANN TÖDLICH SEIN!
AUFREGUNG KANN IHRER GESUNDHEIT ABTRÄGLICH SEIN!
EMOTION KILLS
!

Nach dem Zufallsprinzip müssen die Veranstalter die Zutrittskarten auf der Rückseite gut sichtbar kennzeichnen, fett gedruckt, in mindestens 14-Punkt-Grösse und unbeeinträchtigt von jeglicher Werbung. Saisonkarten haben einen entsprechenden, um ihre Gültigkeit zu bewahren, unablösbaren Sticker mit eben denselben Warnungen vorzuweisen, wobei durch polizeiliche Kontrolle in den Arenen sichergestellt werden soll, ob diese Weisungen eingehalten werden. Zuwiderhandlungen werden mit Strafen, die bis zur Schließung des Stadions reichen können, geahndet, wobei die Mitarbeit der Zuschauer nicht nur ausdrücklich erwünscht, sondern geradewegs befohlen ist. Ihnen droht bei Missachtung der Vorschriften ein bis zu fünf Jahren reichendes Fußball-Zuschau-Verbot, das nicht nur im Stadion, sondern auch vor jedwelchem wie auch immer gearteten Bildschirm gilt. Zudem wird jeder bestraft, der den Straffälligen einen vorsätzlichen Zugang zu spektativen Medien bietet.

Da das Gesundheitsministerium es wohl mit uns Bürgern meint und sich ernsthaft darum bemüht, die Kosten der Krankenwiderherstellung zu senken – „Vorbeugen ist der Vater des Kunststoffgeschirrs“, scheint seit Neuestem sein Leitprinzip zu sein --, gilt zudem ab selbigem Inkraftsetzungszeitpunkt in allen Fussballstadien eine allgemeine Untersagung von Nachspielzeiten. Diese Spielverlängerungen bei unentschiedenem Ausgang zwecks unzweideutiger Ermittlung der Siegermannschaft würden gemäß Verordnung 73/187/0907 in obligatorische Spielzeiten vor Beginn der ersten Halbzeit umgewandelt. Entsprechend habe jedes Match mit einem solchen Vorspiel -- auch in anderen Lagen führten diese ja zu beachtlichen Erfolgen, erläuterte ein Nachrichtensprecher bei Bekanntgabe der Verordnung -- zu beginnen. Durch diese Maßnahme verspreche man sich eine Senkung des Aufregungspegels und der Gesundheitsschädigungen auf ein zwar immer noch hohes, jedoch vertretbareres Maß.

Die Regierung behalte sich, sollte die beim neu gegründeten „Institut für Volksgesundheit und Fußball“ bereits in Auftrag gegebene Kurzzeitstudie nicht eindeutig ergeben haben, dass die Sätze von Nullkommanullsechs Promille und Siebenundfünzigkommazweidrei Prozent innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vermindert werden konnten, weitere, drastischere Maßnahmen vor.




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"Nachspielzeit" als Tondokument, vorgelesen von François Loeb:





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